So funktioniert die Berechnung
Der Rechner verwendet die Annuitätenformel, die dem Standard-Tilgungsplan Ihres Ratenkredits zugrunde liegt. Aus Kreditbetrag, Zinssatz und Laufzeit ergibt sich die monatliche Rate. Durch Hochrechnung der noch ausstehenden Raten lässt sich die aktuelle Restschuld präzise berechnen.
Formel für die Restschuld
Nach k gezahlten Monaten berechnet sich die Restschuld mit der Barwertformel der verbleibenden Raten:
Rate = P × r × (1+r)^n / ((1+r)^n − 1)
Restschuld = Rate × ((1+r)^m − 1) / r
P = Kreditbetrag, r = Monatszins, n = Gesamtlaufzeit, m = verbleibende Monate
Vorfälligkeitsentschädigung (VFE): Was die Bank darf
Bei Verbraucherdarlehen (Ratenkredite, Konsumkredite, Autokredite) ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich gedeckelt:
- Restlaufzeit über 12 Monate: maximal 1,0 % der Restschuld
- Restlaufzeit bis 12 Monate: maximal 0,5 % der Restschuld
Dieser Rahmen gilt gemäß § 502 BGB verbindlich für alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute. Eine Bank, die mehr verlangt, handelt rechtswidrig. Prüfen Sie die Ablösebescheinigung Ihrer Bank daher immer gegen diese Grenze.
Wichtig: Näherung vs. verbindliche Summe
Der Rechner liefert eine Modellrechnung auf Basis der Annuitätenformel. Die Bank berechnet die Ablösesumme zum exakten Ablösestichtag inklusive anteiliger Zinsen, Bearbeitungsgebühren und ggf. abweichender Berechnungsmethode. Fordern Sie immer eine offizielle Ablösebescheinigung an.
Wann lohnt sich eine vorzeitige Ablösung?
Die Faustregel: Eine vorzeitige Ablösung lohnt sich, wenn die eingesparten Zinsen die VFE übersteigen. Der Rechner zeigt Ihnen direkt die Netto-Ersparnis und den Break-even-Zeitpunkt – also nach wie vielen Monaten die VFE durch die Zinsersparnis ausgeglichen ist.
Typische Szenarien, in denen sich eine Ablösung lohnt:
- Ihr Kredit läuft noch mehrere Jahre und der Marktzins ist heute niedriger
- Sie haben Ersparnisse, die weniger Rendite bringen als Ihr Kredit kostet
- Sie möchten mehrere Kredite zu einem günstigeren Einzelkredit bündeln
- Ihr finanzieller Spielraum hat sich verändert (Gehaltserhöhung, Erbschaft)
Ablösung vs. Sondertilgung
Nicht immer muss der gesamte Kredit auf einmal abgelöst werden. Viele Kreditverträge enthalten Sondertilgungsrechte, die es erlauben, jährlich einen bestimmten Betrag (oft 5–10 % der ursprünglichen Kreditsumme) ohne VFE zurückzuzahlen. Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf entsprechende Klauseln.
Der Vorteil: Sondertilgungen reduzieren die Restschuld und damit die künftigen Zinszahlungen, ohne eine VFE auszulösen. Als Strategie kann es sinnvoll sein, zunächst Sondertilgungen zu leisten und den Rest zu einem günstigeren Stichtag abzulösen.
Tom Trögler hat die Berechnungslogik und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur vorzeitigen Kreditrückzahlung analysiert. Alle Formeln basieren auf der Annuitätenmethode; VFE-Grenzen gemäß § 502 BGB. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 12. März 2026
Berechnungsgrundlage: FAZ Tilgungsrechner (Vergleichsreferenz)