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Anschlussfinanzierung vergleichen – Zinsbindung läuft aus
Immobilienkredit 2026

Anschlussfinanzierung –
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Wann handeln?

12–24 Monate vorher

Je früher, desto mehr Spielraum

Optionen

3 Wege

Prolongation · Umschuldung · Forward

VFE bei Laufzeitende?

Keine

Kein Strafzins bei regulärem Ablauf

Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Bei einem Immobilienkredit wird der Zinssatz nicht für die gesamte Kreditlaufzeit festgelegt, sondern nur für eine bestimmte Zinsbindungsfrist – häufig 10, 15 oder 20 Jahre. Läuft diese Frist aus, ist die Restschuld meist noch nicht vollständig getilgt. Sie benötigen dann eine Anschlussfinanzierung: einen neuen Kredit oder eine Verlängerung des bestehenden, um die verbleibende Schuld weiter abzuzahlen.

Die Anschlussfinanzierung ist ein finanziell wichtiger Moment – denn je nach Marktlage und Ihrer Verhandlungsposition können Sie die künftige Belastung erheblich beeinflussen. Wer rechtzeitig vergleicht, ist klar im Vorteil.

Die 3 Optionen im Überblick

Merkmal
Prolongation
Umschuldung
Forward-Darlehen
Aufwand
Sehr gering
Mittel
Gering
Bankwechsel möglich?
Nein
Ja
Ja (möglich)
Vorlaufzeit
Keine
4–8 Wochen
Bis 5 Jahre vorher
Zinssicherheit
Ab Ablauf
Ab Ablauf
Sofort gesichert
Kosten (Notar etc.)
Keine
Grundschuldabtretung
Ggf. Forward-Aufschlag
Empfehlung
Nur bei Bequemlichkeit
Beste Konditionen
Wenn Zinsanstieg erwartet

Option 1: Prolongation – einfach, aber teuer

Bei der Prolongation verlängern Sie das Darlehen einfach bei Ihrer Hausbank. Die Bank schickt Ihnen wenige Monate vor Ablauf ein Angebot. Das klingt bequem – aber: Banken wissen, dass viele Kunden nicht aktiv wechseln und kalkulieren das in die angebotenen Konditionen ein. Wer das Prolongationsangebot ungeprüft annimmt, verschenkt oft erhebliches Einsparpotenzial über die gesamte neue Laufzeit.

Option 2: Umschuldung – Wechsel für bessere Konditionen

Bei einer Umschuldung zur Anschlussfinanzierung lösen Sie das auslaufende Darlehen ab und schließen bei einer neuen Bank einen Folgekredit ab. Das erfordert eine Grundschuldabtretung (notarielle Umschreibung der Sicherheit), was einige Wochen Zeit und eine überschaubare Notargebühr kostet. Im Gegenzug erhalten Sie Zugang zu den gesamten Marktangeboten – oft deutlich günstiger als das Angebot der Hausbank. Planen Sie mindestens 8 Wochen Vorlaufzeit ein.

Mehr dazu: Grundschuld löschen oder abtreten bei der Umschuldung.

Option 3: Forward-Darlehen – Zinsen für die Zukunft sichern

Ein Forward-Darlehen erlaubt es Ihnen, die Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung bereits bis zu 60 Monate im Voraus festzuschreiben. Das Darlehen wird erst zu einem zukünftigen Datum ausgezahlt, aber Sie kennen heute bereits die Konditionen. Sinnvoll ist das, wenn Sie ein Ansteigen der Zinsen erwarten und die Planungssicherheit wichtiger ist als das mögliche Abwarten auf günstigere Angebote.

Mehr dazu: Forward-Darlehen – Zinsen für später sichern.

Der richtige Zeitpunkt: Checkliste

24 Monate vorher

Marktlage beobachten, Forward-Darlehen prüfen

18 Monate vorher

Aktiv Angebote vergleichen, Bonität prüfen, ggf. Forward abschließen

12 Monate vorher

Angebote einholen, Prolongationsangebot der Hausbank als Vergleichsbasis nehmen

6 Monate vorher

Entscheidung treffen, Notar beauftragen (falls Bankwechsel)

2–3 Monate vorher

Unterlagen einreichen, Grundschuldabtretung abschließen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Anschlussfinanzierung – ob Prolongation oder Umschuldung – müssen Sie in der Regel folgende Dokumente vorlegen:

  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate)
  • Kontoauszüge des laufenden Kreditkontos
  • Restschuld-Nachweis der aktuellen Bank
  • Grundbuchauszug (wird vom Notar eingeholt bei Bankwechsel)
  • Aktueller Objektnachweis (Kaufvertrag oder Grundriss)

Beim reinen Prolongationsangebot der Hausbank ist der Aufwand minimal – hier reicht oft die Unterschrift unter das Angebot.

Sondertilgung strategisch einsetzen

Die Anschlussfinanzierung ist auch ein guter Zeitpunkt, um zu prüfen, ob Sie durch eine Sondertilgung beim alten Kredit die Restschuld vor dem Neuabschluss reduzieren können. Eine niedrigere Restschuld kann die Konditionen der Anschlussfinanzierung verbessern – da die Beleihungsquote (Loan-to-Value) sinkt.

Mehr dazu: Sondertilgungsrecht richtig nutzen.

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Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Expertengeprüft LinkedIn

Tom Trögler hat die Optionen zur Anschlussfinanzierung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen analysiert. Die Entscheidung zwischen Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen hängt stark von der individuellen Situation ab. Die Angaben ersetzen keine persönliche Finanzberatung. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 5. April 2026

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Häufige Fragen zur Anschlussfinanzierung

Wann muss ich mich um meine Anschlussfinanzierung kümmern?

Spätestens 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung sollten Sie aktiv vergleichen – idealerweise bereits 18 bis 24 Monate vorher. Zu diesem Zeitpunkt können Sie über ein Forward-Darlehen die aktuellen Konditionen für die Zukunft sichern und haben noch ausreichend Verhandlungsspielraum gegenüber Ihrer Hausbank.

Muss ich die Anschlussfinanzierung bei meiner Hausbank abschließen?

Nein. Nach Ablauf der Zinsbindung sind Sie vollkommen frei in der Wahl Ihres Kreditgebers. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist problemlos möglich – und lohnt sich oft, denn Alternativanbieter bieten häufig günstigere Konditionen als das Prolongationsangebot der Hausbank.

Was ist der Unterschied zwischen Prolongation und Umschuldung?

Bei der Prolongation verlängern Sie das bestehende Darlehen bei Ihrer Hausbank zu neuen Konditionen – bequem, aber selten günstig. Bei der Umschuldung wechseln Sie zu einem anderen Kreditgeber. Das erfordert etwas mehr Aufwand (Grundschuldabtretung), kann aber deutlich günstigere Konditionen bringen.

Was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft und ich nichts unternehme?

Wenn Sie nicht handeln, verlängert Ihre Bank das Darlehen automatisch – meist zu Konditionen, die sie einseitig festlegt, oft auf variabler Zinsbasis. Das kann deutlich teurer werden als eine frühzeitig ausgehandelte Anschlussfinanzierung.

Fällt beim Wechsel zur Anschlussfinanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nein – wenn Sie genau zum Ablauf der Zinsbindung wechseln, kann Ihre Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Eine VFE fällt nur an, wenn Sie das Darlehen vor Ende der Zinsbindung vorzeitig ablösen.

Wie viel Zeit benötige ich für die Grundschuldabtretung bei einem Bankwechsel?

Die notarielle Grundschuldabtretung dauert in der Praxis 4 bis 8 Wochen. Planen Sie diesen Zeitraum ein, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln wollen. Die Kosten liegen je nach Restschuld typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich.