Nominalzins vs. Effektivzins – der entscheidende Unterschied
Wenn Banken oder Vergleichsportale mit einem günstigen Zinssatz werben, handelt es sich häufig um den Nominalzins – also den reinen Zinssatz auf das geliehene Kapital. Was auf den ersten Blick günstig aussieht, kann sich durch Zusatzkosten erheblich verteuern.
Der effektive Jahreszins (kurz: Effektivzins) schließt alle zinswirksamen Kosten ein: Bearbeitungsgebühren, ein eventuelles Disagio (Auszahlungskurs unter 100 %) und laufende Kontogebühren. Er ist in Deutschland durch die Preisangabenverordnung (PAngV) und die EU-Verbraucherkreditrichtlinie gesetzlich vorgeschrieben – jedes Kreditangebot muss den Effektivzins ausweisen.
| Kostenart | Im Nominalzins? | Im Effektivzins? |
|---|---|---|
| Zinsen auf Restschuld | ✓ | ✓ |
| Bearbeitungsgebühr (einmalig) | ✗ | ✓ |
| Disagio / Auszahlungskurs < 100 % | ✗ | ✓ |
| Monatliche Kontogebühr | ✗ | ✓ |
| Restschuldversicherung | ✗ | Nur wenn Pflicht |
So berechnet sich der Effektivzins – die Formel
Der Effektivzins basiert auf dem internen Zinsfuß (IRR) aller Zahlungsströme. Vereinfacht gesagt: Welcher jährliche Zinssatz macht den Barwert aller Zahlungen (Raten + Gebühren) gleich dem ausgezahlten Kreditbetrag?
EU-Effektivzinsformel (vereinfacht)
Auszahlung = Σ Rate_t / (1 + r_monatlich)^t
Effektivzins = (1 + r_monatlich)^12 − 1
r_monatlich wird numerisch iteriert (Newton-Raphson Verfahren). Auszahlung = Kreditbetrag × Auszahlungskurs − Einmalgebühren.
Effektivzins bei der Umschuldung richtig anwenden
Bei einer Umschuldung ist der Effektivzins die entscheidende Vergleichsgröße. Nicht der Nominalzins des neuen Angebots, sondern sein Effektivzins muss unter dem des bestehenden Kredits liegen – erst dann ergibt eine Umschuldung tatsächlich Sinn.
Besondere Vorsicht gilt bei:
- Restschuldversicherungen: Viele Banken offerieren eine günstig klingende Restschuldversicherung, die den Effektivzins teils erheblich erhöht. Wenn die RSV freiwillig ist, muss sie nicht in den Effektivzins eingerechnet werden – fragen Sie gezielt nach dem Effektivzins ohne RSV.
- "Bonitätsabhängige Zinsen": Viele Angebote bewerben einen günstigen Effektivzins, der nur für Kunden mit sehr guter SCHUFA-Bewertung gilt. Prüfen Sie, welchen Zins Sie persönlich erhalten, nicht den Werbezins.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Beim Ablösen des alten Kredits können bis zu 1 % der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Diese Kosten sind im Effektivzins des neuen Kredits nicht berücksichtigt – sie müssen separat in die Gesamtrechnung einfließen.
Praxis-Tipp: So vergleichen Sie richtig
- Notieren Sie Effektivzins + Restschuld Ihres aktuellen Kredits.
- Nutzen Sie unseren Tilgungsplan-Rechner, um die verbleibenden Zinskosten zu berechnen.
- Holen Sie Angebote ein – immer mit Angabe des Effektivzinses.
- Addieren Sie zum neuen Kredit die eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung.
- Erst wenn die Gesamtersparnis die VFE übersteigt, lohnt sich der Wechsel.
Tom Trögler hat die Effektivzinsberechnung nach der EU-Methode geprüft. Die Formel entspricht der Preisangabenverordnung (PAngV) für Verbraucherkredite in Deutschland. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 5. April 2026