Gesamtschuldnerische Haftung – das Wichtigste zuerst
Wenn ein Kredit gemeinsam aufgenommen wurde, haften beide Partner gegenüber der Bank als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Das bedeutet: Die Bank kann von jedem Partner die volle Summe fordern – ohne Rücksicht darauf, was intern vereinbart wurde oder wer ausgezogen ist.
Was im Scheidungsurteil steht, regelt nur das sogenannte Innenverhältnis – also wer im Verhältnis zum anderen Partner für welche Schulden aufzukommen hat. Gegenüber der Bank ändert das Urteil gar nichts. Die Bank ist kein Beteiligter im Scheidungsverfahren und an dessen Ergebnis nicht gebunden.
ACHTUNG: Scheidungsurteil ≠ Bankvertrag
Selbst wenn das Gericht entscheidet, dass Partner A den Kredit alleine zahlt, bleibt Partner B gegenüber der Bank weiter haftbar. Zahlt Partner A nicht, kann die Bank Partner B in voller Höhe in Anspruch nehmen. Eine formelle Vertragsänderung mit der Bank ist daher unbedingt erforderlich – eine interne Vereinbarung allein reicht nicht aus.
Die 3 Wege aus dem gemeinsamen Kredit
Kredit gemeinsam weiterbedienen
Beide Partner zahlen weiterhin wie gehabt – als Übergangslösung, bis eine dauerhafte Einigung gefunden ist. Erfordert ein stabiles Verhältnis zwischen den Ex-Partnern und klare Absprachen darüber, wer wie viel zahlt. Langfristig keine tragfähige Lösung, da das finanzielle Schicksal beider Seiten weiterhin verknüpft bleibt.
Nur möglich bei gutem Einvernehmen – keine dauerhafte LösungSchuldnerauswechsel / Umschuldung
Ein Partner übernimmt den Kredit alleine: entweder per formalem Schuldnerauswechsel (die Bank muss ausdrücklich zustimmen und die Bonität des verbleibenden Partners neu prüfen) oder über eine vollständige Umschuldung – der übernehmende Partner nimmt einen neuen Kredit auf seinen Namen auf und löst damit den alten gemeinsamen ab. Der andere wird vollständig aus der Haftung entlassen.
Empfohlen – sauberster Schnitt für beide SeitenKredit gemeinsam vorzeitig tilgen
Beide Partner zahlen den Restbetrag gemeinsam auf einmal zurück – entweder aus Ersparnissen oder aus dem Erlös eines Immobilienverkaufs. Der Kredit erlischt vollständig, die gesamtschuldnerische Haftung endet für beide. Achtung: Bei vorzeitiger Ablösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (bei Ratenkrediten gesetzlich auf max. 1 % begrenzt, § 502 BGB).
Teuerste Option – aber vollständig sauberer AbschlussSonderfall: Baufinanzierung bei Scheidung
Bei einem Immobilienkredit ist die Situation besonders komplex, weil die Frage der Schulden eng mit der Frage verknüpft ist, wer die Immobilie bekommt. Folgende Varianten kommen in der Praxis vor:
- Ein Partner kauft den anderen aus und übernimmt die Baufinanzierung: Die Bank muss der Schuldenübernahme zustimmen und die Bonität des verbleibenden Partners neu prüfen. Eine notarielle Grundschuld-Übertragung ist zwingend erforderlich.
- Verkauf der Immobilie und Tilgung des Kredits: Der Verkaufserlös wird zur vollständigen Rückzahlung der Baufinanzierung verwendet. Was übrig bleibt, wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Bei vorzeitiger Ablösung vor Ablauf der Zinsbindung kann eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung anfallen – das sollte vorab mit der Bank geklärt werden. Mehr dazu im Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung.
- Weiterbewirtschaftung durch beide (Bruchteilsgemeinschaft): In seltenen Fällen bleibt die Immobilie gemeinschaftliches Eigentum, beide zahlen weiter. Rechtlich und praktisch sehr aufwendig und meist keine langfristige Lösung.
In allen Fällen, in denen ein Partner die Immobilie übernimmt, ist eine notarielle Grundschuld-Übertragung notwendig. Das Grundbuch muss entsprechend geändert werden. Planen Sie hierfür Notar- und Grundbuchgebühren ein. Informationen zur Grundschuld im Zusammenhang mit Kreditablösungen finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten.
Schritt für Schritt: Kredit bei Scheidung regeln
Alle gemeinsamen Kreditverträge auflisten
Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick: Welche Kredite wurden gemeinsam abgeschlossen? Ratenkredite, Dispositionskredite, Baufinanzierungen, Kfz-Finanzierungen – nichts vergessen.
Kredit-Kontoauszüge und aktuellen Schuldenstand klären
Holen Sie aktuelle Restschuldauskünfte bei den jeweiligen Banken ein. Nur wer die genaue Restschuld kennt, kann fair verhandeln und die richtige Lösung wählen.
Einigen, wer welchen Kredit übernimmt
Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung – am besten mit anwaltlicher Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Die Vereinbarung regelt das Innenverhältnis und schützt Sie bei späteren Streitigkeiten.
Bank kontaktieren – Schuldnerauswechsel beantragen
Sprechen Sie die Bank an und beantragen Sie formell, dass der übernehmende Partner alleiniger Schuldner wird. Die Bank wird eine neue Bonitätsprüfung des verbleibenden Partners verlangen und kann den Antrag ablehnen.
Neue Bonität prüfen lassen (SCHUFA-neutral)
Nutzen Sie einen Kreditvergleich mit SCHUFA-neutraler Anfrage, um zu prüfen, ob eine Umschuldung auf einen Partner allein möglich und zu welchen Konditionen das realisierbar ist – ohne SCHUFA-Eintrag zu riskieren.
Ablöseschreiben / Umschuldung durchführen
Sobald alle Parteien zugestimmt haben, wird der alte Kredit formal abgelöst – entweder durch Vertragsänderung mit der bestehenden Bank oder durch eine vollständige Umschuldung auf einen neuen Kredit. Lassen Sie sich die Schuldenfreiheit schriftlich bestätigen.