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Rechtlicher Ratgeber 2026

Kredit bei Scheidung –
Was passiert mit gemeinsamen Schulden?

Scheidung ist emotional belastend – was viele vergessen: Gemeinsame Kredite laufen weiter, unabhängig davon, ob man noch zusammenlebt. Wer haftet für was, welche Wege gibt es aus dem gemeinsamen Kreditvertrag und was müssen Sie bei einer Baufinanzierung besonders beachten?

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Kredit bei Scheidung – gemeinsame Schulden regeln

Gesamtschuldnerisch

Beide Partner haften gegenüber der Bank vollständig für 100 % der Restschuld – unabhängig von internen Absprachen oder dem Scheidungsurteil.

Bank bleibt außen vor

Was das Familiengericht entscheidet, gilt nur zwischen den Eheleuten, nicht gegenüber der Bank. Der Kreditvertrag läuft unverändert weiter.

Einvernehmliche Lösung möglich

Schuldnerauswechsel (Ablösung + Neukredit) ist der häufigste und sauberste Weg aus dem gemeinsamen Kreditvertrag.

Gesamtschuldnerische Haftung – das Wichtigste zuerst

Wenn ein Kredit gemeinsam aufgenommen wurde, haften beide Partner gegenüber der Bank als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Das bedeutet: Die Bank kann von jedem Partner die volle Summe fordern – ohne Rücksicht darauf, was intern vereinbart wurde oder wer ausgezogen ist.

Was im Scheidungsurteil steht, regelt nur das sogenannte Innenverhältnis – also wer im Verhältnis zum anderen Partner für welche Schulden aufzukommen hat. Gegenüber der Bank ändert das Urteil gar nichts. Die Bank ist kein Beteiligter im Scheidungsverfahren und an dessen Ergebnis nicht gebunden.

ACHTUNG: Scheidungsurteil ≠ Bankvertrag

Selbst wenn das Gericht entscheidet, dass Partner A den Kredit alleine zahlt, bleibt Partner B gegenüber der Bank weiter haftbar. Zahlt Partner A nicht, kann die Bank Partner B in voller Höhe in Anspruch nehmen. Eine formelle Vertragsänderung mit der Bank ist daher unbedingt erforderlich – eine interne Vereinbarung allein reicht nicht aus.

Die 3 Wege aus dem gemeinsamen Kredit

A

Kredit gemeinsam weiterbedienen

Beide Partner zahlen weiterhin wie gehabt – als Übergangslösung, bis eine dauerhafte Einigung gefunden ist. Erfordert ein stabiles Verhältnis zwischen den Ex-Partnern und klare Absprachen darüber, wer wie viel zahlt. Langfristig keine tragfähige Lösung, da das finanzielle Schicksal beider Seiten weiterhin verknüpft bleibt.

Nur möglich bei gutem Einvernehmen – keine dauerhafte Lösung
B

Schuldnerauswechsel / Umschuldung

Ein Partner übernimmt den Kredit alleine: entweder per formalem Schuldnerauswechsel (die Bank muss ausdrücklich zustimmen und die Bonität des verbleibenden Partners neu prüfen) oder über eine vollständige Umschuldung – der übernehmende Partner nimmt einen neuen Kredit auf seinen Namen auf und löst damit den alten gemeinsamen ab. Der andere wird vollständig aus der Haftung entlassen.

Empfohlen – sauberster Schnitt für beide Seiten
C

Kredit gemeinsam vorzeitig tilgen

Beide Partner zahlen den Restbetrag gemeinsam auf einmal zurück – entweder aus Ersparnissen oder aus dem Erlös eines Immobilienverkaufs. Der Kredit erlischt vollständig, die gesamtschuldnerische Haftung endet für beide. Achtung: Bei vorzeitiger Ablösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (bei Ratenkrediten gesetzlich auf max. 1 % begrenzt, § 502 BGB).

Teuerste Option – aber vollständig sauberer Abschluss

Sonderfall: Baufinanzierung bei Scheidung

Bei einem Immobilienkredit ist die Situation besonders komplex, weil die Frage der Schulden eng mit der Frage verknüpft ist, wer die Immobilie bekommt. Folgende Varianten kommen in der Praxis vor:

  • Ein Partner kauft den anderen aus und übernimmt die Baufinanzierung: Die Bank muss der Schuldenübernahme zustimmen und die Bonität des verbleibenden Partners neu prüfen. Eine notarielle Grundschuld-Übertragung ist zwingend erforderlich.
  • Verkauf der Immobilie und Tilgung des Kredits: Der Verkaufserlös wird zur vollständigen Rückzahlung der Baufinanzierung verwendet. Was übrig bleibt, wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Bei vorzeitiger Ablösung vor Ablauf der Zinsbindung kann eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung anfallen – das sollte vorab mit der Bank geklärt werden. Mehr dazu im Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Weiterbewirtschaftung durch beide (Bruchteilsgemeinschaft): In seltenen Fällen bleibt die Immobilie gemeinschaftliches Eigentum, beide zahlen weiter. Rechtlich und praktisch sehr aufwendig und meist keine langfristige Lösung.

In allen Fällen, in denen ein Partner die Immobilie übernimmt, ist eine notarielle Grundschuld-Übertragung notwendig. Das Grundbuch muss entsprechend geändert werden. Planen Sie hierfür Notar- und Grundbuchgebühren ein. Informationen zur Grundschuld im Zusammenhang mit Kreditablösungen finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten.

Schritt für Schritt: Kredit bei Scheidung regeln

1

Alle gemeinsamen Kreditverträge auflisten

Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick: Welche Kredite wurden gemeinsam abgeschlossen? Ratenkredite, Dispositionskredite, Baufinanzierungen, Kfz-Finanzierungen – nichts vergessen.

2

Kredit-Kontoauszüge und aktuellen Schuldenstand klären

Holen Sie aktuelle Restschuldauskünfte bei den jeweiligen Banken ein. Nur wer die genaue Restschuld kennt, kann fair verhandeln und die richtige Lösung wählen.

3

Einigen, wer welchen Kredit übernimmt

Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung – am besten mit anwaltlicher Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Die Vereinbarung regelt das Innenverhältnis und schützt Sie bei späteren Streitigkeiten.

4

Bank kontaktieren – Schuldnerauswechsel beantragen

Sprechen Sie die Bank an und beantragen Sie formell, dass der übernehmende Partner alleiniger Schuldner wird. Die Bank wird eine neue Bonitätsprüfung des verbleibenden Partners verlangen und kann den Antrag ablehnen.

5

Neue Bonität prüfen lassen (SCHUFA-neutral)

Nutzen Sie einen Kreditvergleich mit SCHUFA-neutraler Anfrage, um zu prüfen, ob eine Umschuldung auf einen Partner allein möglich und zu welchen Konditionen das realisierbar ist – ohne SCHUFA-Eintrag zu riskieren.

6

Ablöseschreiben / Umschuldung durchführen

Sobald alle Parteien zugestimmt haben, wird der alte Kredit formal abgelöst – entweder durch Vertragsänderung mit der bestehenden Bank oder durch eine vollständige Umschuldung auf einen neuen Kredit. Lassen Sie sich die Schuldenfreiheit schriftlich bestätigen.

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Häufige Fragen: Kredit bei Scheidung

Muss ich den gemeinsamen Kredit nach der Scheidung weiter zahlen?

Ja, solange der Kredit nicht formal aufgelöst oder auf einen Partner übertragen wurde, haften beide Ehepartner als Gesamtschuldner gegenüber der Bank (§ 421 BGB). Das gilt unabhängig vom Scheidungsurteil oder einer privaten Vereinbarung zwischen den Partnern.

Kann ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Kreditvertrag entlassen werden?

Das ist möglich, aber die Bank muss ausdrücklich zustimmen. Der verbleibende Partner muss allein kreditwürdig genug sein, um das Darlehen zu bedienen. In vielen Fällen ist eine vollständige Umschuldung der einfachere Weg: Der übernehmende Partner nimmt einen neuen Kredit auf, löst damit den alten ab und der andere wird vollständig entlastet.

Was passiert mit dem Immobilienkredit bei Scheidung?

Die Immobilie muss im Rahmen der Scheidungsfolgen geregelt werden – entweder kauft ein Partner den anderen aus und übernimmt die Baufinanzierung (mit Zustimmung der Bank), oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös zur Tilgung verwendet. In beiden Fällen ist eine Grundschuld-Übertragung beim Notar erforderlich.

Kann mich mein Ex-Partner verklagen, wenn er die Raten nicht mehr zahlt?

Gegenüber der Bank sind beide weiterhin haftbar. Wenn Ihr Ex-Partner die vereinbarten Raten nicht zahlt und die Bank daraufhin Sie in Anspruch nimmt, können Sie im Innenverhältnis Regress nehmen – das heißt, Sie können Ihren Ex-Partner zivilrechtlich auf Ausgleich verklagen. Das ist aufwendig und kostspielig. Deshalb ist eine klare vertragliche Lösung (Schuldenübernahme/Umschuldung) stets vorzuziehen.

Lohnt sich eine Umschuldung, um aus dem gemeinsamen Kredit herauszukommen?

In vielen Fällen ja. Wenn einer der Partner die volle Bonität hat, kann ein neuer Kredit auf nur einen Namen abgeschlossen werden. Der bisherige gemeinsame Kredit wird abgelöst – und der andere Partner ist vollständig schuldenfrei. Der Vergleich lohnt sich: Nutzen Sie unseren Partnervergleich* für eine kostenlose, SCHUFA-neutrale Anfrage.

Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

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Tom Trögler hat diese Seite in Zusammenarbeit mit rechtlichen Quellen (§ 421 BGB, Familienrecht) erstellt. Die Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Bei komplexen Scheidungsfolgen empfehlen wir einen Fachanwalt für Familienrecht. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. April 2026