Bankleitfaden 2026

Deutsche Bank Kredit vorzeitig ablösen

Die Deutsche Bank AG ist die größte private Geschäftsbank Deutschlands und bietet sowohl Ratenkredite als auch Baufinanzierungen an. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Darlehen Schritt für Schritt ablösen, die Ablösesumme anfordern und was die Vorfälligkeitsentschädigung kostet – für Ratenkredit und Immobilienkredit.

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Deutsche Bank AG: Größte Privatbank Deutschlands

Die Deutsche Bank AG mit Hauptsitz in der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, ist die größte private Geschäftsbank Deutschlands und verfügt über eine BaFin-Lizenz als Kreditinstitut. Im Gegensatz zu reinen Direktbanken betreibt die Deutsche Bank ein umfangreiches Filialnetz in ganz Deutschland – ein wichtiger Vorteil beim persönlichen Ablöseprozess, da Sie Ihre Anfrage auch direkt vor Ort stellen können.

Als Vollbank bietet die Deutsche Bank sowohl klassische Ratenkredite (Konsumentenkredite) als auch Baufinanzierungen und Immobilienkredite an. Für beide Produktgruppen gelten beim vorzeitigen Ablösen unterschiedliche gesetzliche Regelungen – ein entscheidender Unterschied, den Sie kennen sollten, bevor Sie die Ablösung in die Wege leiten.

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Ratenkredit vs. Baufinanzierung – unterschiedliche Regeln

Je nach Kreditart greifen bei der Deutschen Bank unterschiedliche gesetzliche Vorschriften zur Vorfälligkeitsentschädigung. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede:

Ratenkredit (Konsumentenkredit)

§ 502 BGB – VFE gesetzlich gedeckelt

  • VFE max. 1 % der Restschuld
  • Bei < 12 Monate Restlaufzeit: max. 0,5 %
  • Jederzeit vollständig oder teilweise ablösbar
  • Bearbeitung in der Regel 3–5 Werktage

Baufinanzierung / Immobilienkredit

Barwertmethode · § 489 BGB nach 10 Jahren

  • VFE nach Barwertmethode berechnet
  • Kann deutlich höher ausfallen – immer prüfen
  • Kostenloses Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB)
  • Kündigungsfrist: 6 Monate
  • Löschungsbewilligung Grundschuld erforderlich

Schritt für Schritt: Deutsche Bank Kredit ablösen

  1. Ablösesumme anfordern: Stellen Sie Ihre Anfrage über das Deutsche Bank Online-Banking (Meine Konten → Kredite → Ablösung beantragen), persönlich in einer Deutsche Bank Filiale mit Ihrer Vertragsnummer und einem Lichtbildausweis, oder schriftlich an die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main. Geben Sie das gewünschte Ablösedatum an – die Bank erstellt Ihnen daraufhin eine verbindliche Ablösebescheinigung mit Restschuld, anteiligen Zinsen und ggf. VFE.
  2. Ablöseschreiben einsenden: Bestätigen Sie Ihr Ablöseverlangen schriftlich mit Angabe von Kreditvertragsnummer, gewünschtem Ablösedatum und Ihren Kontaktdaten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ablöseschreiben-Vorlage, um alle rechtlich relevanten Angaben korrekt zu formulieren.
  3. Ablösebetrag fristgerecht überweisen: Überweisen Sie den in der Ablösebescheinigung genannten exakten Betrag auf das angegebene Konto der Deutschen Bank. Tragen Sie im Verwendungszweck stets Ihre Kreditvertragsnummer ein. Der Ablösebetrag muss am im Dokument genannten Stichtag vollständig eingegangen sein – ein späterer Eingang kann den Betrag verändern.
  4. Abschlussbestätigung und ggf. Grundschuldlöschung einholen: Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der vollständigen Tilgung. Bei einer Baufinanzierung stellt die Deutsche Bank anschließend die Löschungsbewilligung für die Grundschuld aus, die Sie über einen Notar beim Grundbuchamt einreichen müssen. Planen Sie dafür zusätzliche Wochen ein, insbesondere wenn Sie eine Anschlussfinanzierung oder einen Immobilienverkauf koordinieren.

Tipp: Filialnetz der Deutschen Bank nutzen

Anders als bei Direktbanken können Sie die Ablösung bei der Deutschen Bank auch persönlich in einer Filiale initiieren. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie Fragen zur VFE-Berechnung haben oder eine Baufinanzierung ablösen möchten. Ein Filialberater kann Ihnen die Ablösebescheinigung direkt erläutern und den weiteren Prozess begleiten. Termine lassen sich bequem online buchen.

Rechtliche Grundlagen: § 500 BGB – Vorzeitige Rückzahlung · § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung (Ratenkredit) · § 489 BGB – Sonderkündigungsrecht (Baufinanzierung) · BaFin Bankenregister

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Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Expertengeprüft LinkedIn

Tom Trögler hat den Ablöseprozess bei der Deutschen Bank AG analysiert, insbesondere die unterschiedlichen Regelungen für Ratenkredite und Baufinanzierungen sowie das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. April 2026

Häufige Fragen: Deutsche Bank Kredit ablösen

Wie fordere ich die Ablösesumme bei der Deutschen Bank an?

Die Ablösesumme können Sie bei der Deutschen Bank auf drei Wegen anfordern: (1) Über das Deutsche Bank Online-Banking unter Meine Konten → Kredite → Ablösung beantragen. (2) Persönlich in einer Deutsche Bank Filiale – bringen Sie Ihre Vertragsnummer und einen Lichtbildausweis mit. (3) Schriftlich an die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main. Geben Sie in jedem Fall Ihre Kreditvertragsnummer, das gewünschte Ablösedatum und Ihre Kontaktdaten an. Die Bank übermittelt Ihnen daraufhin eine verbindliche Ablösebescheinigung mit dem genauen Betrag inklusive Restschuld, aufgelaufener Zinsen und einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung.

Was kostet die vorzeitige Ablösung eines Ratenkredits bei der Deutschen Bank?

Bei einem Ratenkredit der Deutschen Bank gilt die gesetzliche Deckelung nach § 502 BGB: Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) beträgt maximal 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Restschuld. Beträgt die verbleibende Restlaufzeit weniger als 12 Monate, sinkt die Obergrenze auf 0,5 %. Die tatsächlich von der Deutschen Bank berechnete VFE kann auch unterhalb dieser gesetzlichen Maximalwerte liegen. Den genauen Betrag entnehmen Sie der schriftlichen Ablösebescheinigung. Kostenlose Sondertilgungen sind von der Ablösung zu unterscheiden – prüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf entsprechende Klauseln.

Kann ich die Deutsche Bank Baufinanzierung nach 10 Jahren kostenlos ablösen?

Ja. Nach § 489 BGB steht Ihnen bei jeder Baufinanzierung mit gebundenem Sollzinssatz ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu, sobald seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens 10 Jahre vergangen sind. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. In diesem Fall darf die Deutsche Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Für Ablösungen vor Ablauf der 10-Jahresfrist berechnet die Deutsche Bank die VFE bei Immobilienkrediten nach der Barwertmethode – diese kann deutlich höher ausfallen als bei Ratenkrediten. Lassen Sie sich die Berechnung von der Deutschen Bank schriftlich aufschlüsseln und prüfen Sie sie ggf. durch einen unabhängigen Berater.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Ablöseanfrage bei der Deutschen Bank?

Für Ratenkredite bearbeitet die Deutsche Bank Ablöseanfragen in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen und stellt Ihnen die verbindliche Ablösebescheinigung bereit. Bei Baufinanzierungen kann die Bearbeitung aufgrund der komplexeren VFE-Berechnung nach der Barwertmethode 5 bis 10 Werktage in Anspruch nehmen. Nach Eingang der vollständigen Ablösezahlung erhalten Sie eine Bestätigung; bei Baufinanzierungen erfolgt anschließend die Löschungsbewilligung für die Grundschuld, was weitere Wochen dauern kann. Planen Sie den Gesamtprozess rechtzeitig, insbesondere wenn Sie eine Anschlussfinanzierung oder einen Immobilienverkauf koordinieren.