Was ist die Ablösesumme?
Die Ablösesumme ist der genaue Betrag, den Sie zahlen müssen, um Ihren Kredit zu einem bestimmten Datum vollständig zurückzuzahlen. Sie ist nicht dasselbe wie die Restschuld – sie ist in der Regel höher.
Die Formel lautet:
Die Ablösesumme ist mehr als Ihre Restschuld: Sie enthält auch aufgelaufene Zinsen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Hier erfahren Sie, wie sich der Betrag genau zusammensetzt – mit konkreten Rechenbeispielen.
Die Ablösesumme ist der genaue Betrag, den Sie zahlen müssen, um Ihren Kredit zu einem bestimmten Datum vollständig zurückzuzahlen. Sie ist nicht dasselbe wie die Restschuld – sie ist in der Regel höher.
Die Formel lautet:
Formel: Ablösesumme
Ablösesumme = Restschuld + aufgelaufene Zinsen + Vorfälligkeitsentschädigung (VFE)
Wichtig: Die Ablösesumme ändert sich jeden Tag, da täglich neue Zinsen auflaufen. Eine Ablösebescheinigung ist deshalb immer nur für einen konkreten Stichtag gültig.
Die Restschuld ist das noch nicht zurückgezahlte Kapital nach allen bisherigen Monatsraten. Sie finden sie in Ihrem letzten Kontoauszug oder in der Kreditübersicht Ihres Online-Bankings. Mit jeder Ratenzahlung sinkt die Restschuld – da ein Teil der Rate immer Tilgung ist.
Zwischen Ihrer letzten Monatsrate und dem gewünschten Ablösetermin laufen täglich Zinsen auf die Restschuld auf. Diese werden zur Restschuld addiert.
Formel für die aufgelaufenen Zinsen:
Die VFE ist eine Gebühr, die die Bank für den entgangenen Zinsertrag berechnen darf, wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen.
Bei Verbraucherkrediten (Ratenkredite):
Bei Immobiliendarlehen (Baufinanzierung):
Orientierung: Ablösesumme ermitteln
Ausgangsdaten: Restschuld 8.000 € · Letzter Einzug: 01. März 2026 · Ablösetermin: 20. März 2026 (19 Tage) · Jahreszins: 7,5% p.a. · Restlaufzeit: 18 Monate
Schritt 1: Aufgelaufene Zinsen berechnen
8.000 € × 7,5% ÷ 365 × 19 Tage = 31,23 €
Schritt 2: VFE berechnen (Restlaufzeit > 12 Monate)
8.000 € × 1% = 80,00 € (gesetzliches Maximum)
Schritt 3: Ablösesumme addieren
8.000,00 € + 31,23 € + 80,00 € = 8.111,23 €
Um zu beurteilen, ob die vorzeitige Ablösung finanziell sinnvoll ist, vergleichen Sie die jährlichen Zinsersparnisse mit der einmaligen VFE:
Falls Sie kein Eigenkapital zur Ablösung haben, kann eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen die bessere Alternative sein.
Die obige Formel hilft Ihnen, die Ablösesumme zu schätzen und die Angaben Ihrer Bank zu plausibilisieren. Den rechtlich verbindlichen Betrag muss jedoch immer die Bank in einer offiziellen Ablösebescheinigung schriftlich bestätigen.
Die Bank ist verpflichtet, Ihnen diese Auskunft auf Anfrage kostenlos zu erteilen (§491a BGB). Fordern Sie die Ablösebescheinigung immer an, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen.
Quellen: FAZ Tilgungsrechner · bpb: Annuitätendarlehen erklärt
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Tom Trögler hat die Berechnungsmethoden für Ablösesummen und Vorfälligkeitsentschädigungen bei deutschen Verbraucherkrediten analysiert. Alle Formeln basieren auf § 502 BGB. Die Modellrechnungen dienen der Orientierung – die verbindliche Ablösesumme muss von der Bank schriftlich bestätigt werden. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 12. März 2026
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Externer Kreditvergleich-Partner
Formel: Restschuld + aufgelaufene Zinsen (Restschuld × Jahreszins × Tage seit letzter Rate / 365) + VFE (max. 1% für Verbraucherkredite). Für den verbindlichen Betrag müssen Sie jedoch immer die offizielle Ablösebescheinigung bei Ihrer Bank anfordern.
Weil zusätzlich zur Restschuld noch (1) Zinsen, die seit Ihrer letzten Ratenzahlung aufgelaufen sind, und (2) die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) hinzukommen. Diese Positionen werden auf die Restschuld aufaddiert.
Bei Verbraucherkrediten (Ratenkrediten): maximal 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (§502 BGB) – gesetzlich gedeckelt und einfach nachvollziehbar. Bei Immobiliendarlehen (Baufinanzierung): komplexe Barwertmethode, kann deutlich höher ausfallen. Verlangen Sie die Berechnung immer schriftlich.
Ja – weil täglich Zinsen auflaufen. Eine Ablösebescheinigung gilt daher nur für einen bestimmten Stichtag (in der Regel 30 Tage). Verpassen Sie die Frist, müssen Sie eine neue Bescheinigung mit aktualisierter Ablösesumme anfordern.
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Das offizielle Dokument mit der verbindlichen Ablösesumme.
Mehr erfahrenSo fordern Sie die Ablösebescheinigung an.
Mehr erfahrenWann lohnt es sich und wie läuft es ab?
Mehr erfahrenDetaillierte Erklärung zur VFE-Berechnung.
Mehr erfahrenWenn die Ablösesumme zu hoch ist: Umschuldung als Alternative.
Mehr erfahrenVergleich: direkte Ablösung vs. Umschuldung.
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