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Ratgeber Kreditrecht 2026

Kredit übertragen –
Schuldner wechseln erklärt

Ob bei Trennung, Schenkung oder Firmenübergabe – manchmal soll ein laufender Kredit auf eine andere Person übertragen werden. Was rechtlich dahinter steckt, wann Banken mitspielen und welche Alternativen es gibt.

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Kredit übertragen – Schuldnerwechsel und Schuldübernahme erklärt
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Zustimmung der Bank erforderlich

Ein Schuldnerwechsel ist nur mit ausdrücklicher Bankzustimmung möglich

📋

Neue Bonitätsprüfung

Die neue Person muss kreditwürdig genug sein

💡

Häufige Alternative: Umschuldung

Neuer Kredit auf anderen Namen ist oft einfacher

Kann man einen Kredit einfach übertragen?

Nein – ein Kredit ist ein persönlicher Vertrag zwischen dem Kreditnehmer und der Bank. Grundsätzlich gilt: Ein Gläubigerwechsel ist ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht möglich. Das regelt § 415 BGB – Schuldübernahme: Die Bank muss der Schuldübernahme ausdrücklich zustimmen.

Erst wenn die Bank grünes Licht gibt, wird die neue Person vollständig auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft. Nur wenn diese Prüfung positiv ausfällt und beide Parteien einen neuen Vertrag unterzeichnen, wird der alte Schuldner aus dem Kreditvertrag entlassen.

§ 415 BGB – Schuldübernahme mit Gläubigereinwilligung

Übernimmt ein Dritter durch Vertrag mit dem Schuldner dessen Schuld, so ist zur Wirksamkeit des Vertrags die Genehmigung des Gläubigers erforderlich. Diese Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. (vereinfacht; maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext)

Wann wird ein Kredit übertragen?

Es gibt verschiedene Lebenssituationen, in denen eine Kreditübertragung auf eine andere Person relevant wird:

Scheidung / Trennung

Ein Partner übernimmt den gemeinsamen Kredit und der andere scheidet aus dem Vertrag aus.

Schenkung mit Kredit

Eine Immobilie oder ein Gegenstand wird verschenkt – der Kredit soll mit übertragen werden.

Firmenübergabe / Nachfolge

Bei einer Unternehmensübergabe werden kreditfinanzierte Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten weitergegeben.

Todesfall (Erbfall)

Nach dem Tod eines Kreditnehmers treten die Erben in den Vertrag ein – oder ein einzelner Erbe übernimmt.

Verkauf eines kreditfinanzierten Gegenstands

Beim Weiterverkauf eines finanzierten Fahrzeugs oder Gegenstands soll der laufende Kredit übergehen.

Ablauf eines Schuldnerwechsels

Wenn Bank und neue Person grundsätzlich einverstanden sind, läuft ein Schuldnerwechsel typischerweise in diesen Schritten ab:

1

Bank kontaktieren und Schuldnerwechsel anfragen

Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Bank, ob ein Schuldnerwechsel grundsätzlich möglich ist. Nicht jede Bank stimmt zu – das ist ihr gutes Recht.

2

Neue Person: Bonitätsunterlagen einreichen

Die neue Person stellt der Bank alle relevanten Unterlagen zur Verfügung: Einkommensnachweise, Kontoauszüge, SCHUFA-Auskunft etc.

3

Bank prüft und erteilt (oder verweigert) Zustimmung

Die Bank nimmt eine vollständige Bonitätsprüfung vor. Sie kann die Schuldübernahme ablehnen, wenn die neue Person die Anforderungen nicht erfüllt.

4

Schuldübernahmevertrag unterzeichnen

Stimmt die Bank zu, wird ein Schuldübernahmevertrag aufgesetzt. Je nach Kreditart und Bank erfolgt dies schriftlich oder notariell beglaubigt.

5

Alter Schuldner wird aus dem Vertrag entlassen

Mit Unterzeichnung und Bestätigung durch die Bank scheidet der bisherige Kreditnehmer vollständig aus dem Vertragsverhältnis aus.

6

Neuer Schuldner ist alleiniger Kreditnehmer

Ab diesem Zeitpunkt trägt die neue Person die vollständige Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits.

Alternative: Umschuldung statt Schuldübertragung

Wenn die Bank die formale Übertragung ablehnt oder der Prozess zu aufwendig erscheint, gibt es eine in der Praxis häufig gewählte Alternative: Die neue Person nimmt einen eigenen Kredit auf und löst damit den alten Kredit vollständig ab.

Der alte Kreditvertrag wird durch die Ablösung vollständig beendet. Der ursprüngliche Schuldner ist aus der Haftung entlassen. Dieses Vorgehen ist oft einfacher und schneller als eine formale Schuldübernahme – weil keine Änderung eines bestehenden Vertrags nötig ist, sondern ein komplett neuer Vertrag entsteht.

Umschuldung als sauberste Lösung

Neuer Kredit, neuer Vertrag, keine Verbindung zur Vergangenheit. Die neue Person schließt einen Kredit auf eigenen Namen ab, tilgt damit den alten Kredit vollständig und ist ab sofort alleiniger Schuldner – ohne dass die Bank dem Schuldnerwechsel zustimmen muss.

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Häufige Fragen: Kredit übertragen

Kann ich meinen Kredit einfach auf jemand anderen übertragen?

Nein – das ist ohne Zustimmung der Bank nicht möglich. Ein Kredit ist ein persönlicher Vertrag. Eine Schuldübernahme (§ 415 BGB) erfordert die ausdrückliche Einwilligung der Bank. Diese prüft zunächst die Bonität der neuen Person. Erst wenn die Bank zustimmt und beide Parteien einen neuen Vertrag unterzeichnen, wird der alte Schuldner entlassen.

Was passiert, wenn die Bank dem Schuldnerwechsel nicht zustimmt?

Dann bleibt der ursprüngliche Kreditnehmer im Vertrag. Als Alternative kann die neue Person einen eigenen Kredit aufnehmen und damit den alten ablösen (Umschuldung). Der ursprüngliche Kreditnehmer ist dann durch vollständige Tilgung aus der Haftung entlassen. Das ist in den meisten Fällen die praktikablere Lösung.

Was kostet ein Schuldnerwechsel?

Die Kosten hängen von der Bank und der Vertragsart ab. Für Ratenkredite sind oft geringe Bearbeitungsgebühren üblich. Bei Immobiliendarlehen kann ein Schuldnerwechsel mit Notarkosten und ggf. Grundschuldänderungen verbunden sein. Fragen Sie Ihre Bank nach einem konkreten Kostenvoranschlag.

Wie lange dauert ein Schuldnerwechsel?

Das hängt von der Bank und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Rechnen Sie mit 2–6 Wochen nach Einreichung aller Dokumente. Bei Immobilienkrediten kann der Prozess länger dauern, wenn eine Grundschuld umgetragen werden muss.

Kann ein Kredit auch auf eine GmbH oder ein Unternehmen übertragen werden?

Das ist möglich, aber die Anforderungen sind deutlich höher. Für Firmenkredite gelten andere Bonitätsanforderungen (Jahresabschlüsse, Businessplan etc.). Außerdem sind viele Verbraucherkredite (§§ 491 ff. BGB) personengebunden und können nicht auf Unternehmen übertragen werden. Sprechen Sie direkt mit der Bank über die konkrete Situation.

Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Expertengeprüft LinkedIn

Tom Trögler hat diese Seite über den Schuldnerwechsel auf Basis des § 415 BGB und aktueller Bankpraxis erstellt. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. April 2026