Kann man einen Kredit einfach übertragen?
Nein – ein Kredit ist ein persönlicher Vertrag zwischen dem Kreditnehmer und der Bank. Grundsätzlich gilt: Ein Gläubigerwechsel ist ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht möglich. Das regelt § 415 BGB – Schuldübernahme: Die Bank muss der Schuldübernahme ausdrücklich zustimmen.
Erst wenn die Bank grünes Licht gibt, wird die neue Person vollständig auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft. Nur wenn diese Prüfung positiv ausfällt und beide Parteien einen neuen Vertrag unterzeichnen, wird der alte Schuldner aus dem Kreditvertrag entlassen.
§ 415 BGB – Schuldübernahme mit Gläubigereinwilligung
Übernimmt ein Dritter durch Vertrag mit dem Schuldner dessen Schuld, so ist zur Wirksamkeit des Vertrags die Genehmigung des Gläubigers erforderlich. Diese Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. (vereinfacht; maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext)
Wann wird ein Kredit übertragen?
Es gibt verschiedene Lebenssituationen, in denen eine Kreditübertragung auf eine andere Person relevant wird:
Scheidung / Trennung
Ein Partner übernimmt den gemeinsamen Kredit und der andere scheidet aus dem Vertrag aus.
Schenkung mit Kredit
Eine Immobilie oder ein Gegenstand wird verschenkt – der Kredit soll mit übertragen werden.
Firmenübergabe / Nachfolge
Bei einer Unternehmensübergabe werden kreditfinanzierte Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten weitergegeben.
Todesfall (Erbfall)
Nach dem Tod eines Kreditnehmers treten die Erben in den Vertrag ein – oder ein einzelner Erbe übernimmt.
Verkauf eines kreditfinanzierten Gegenstands
Beim Weiterverkauf eines finanzierten Fahrzeugs oder Gegenstands soll der laufende Kredit übergehen.
Ablauf eines Schuldnerwechsels
Wenn Bank und neue Person grundsätzlich einverstanden sind, läuft ein Schuldnerwechsel typischerweise in diesen Schritten ab:
Bank kontaktieren und Schuldnerwechsel anfragen
Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Bank, ob ein Schuldnerwechsel grundsätzlich möglich ist. Nicht jede Bank stimmt zu – das ist ihr gutes Recht.
Neue Person: Bonitätsunterlagen einreichen
Die neue Person stellt der Bank alle relevanten Unterlagen zur Verfügung: Einkommensnachweise, Kontoauszüge, SCHUFA-Auskunft etc.
Bank prüft und erteilt (oder verweigert) Zustimmung
Die Bank nimmt eine vollständige Bonitätsprüfung vor. Sie kann die Schuldübernahme ablehnen, wenn die neue Person die Anforderungen nicht erfüllt.
Schuldübernahmevertrag unterzeichnen
Stimmt die Bank zu, wird ein Schuldübernahmevertrag aufgesetzt. Je nach Kreditart und Bank erfolgt dies schriftlich oder notariell beglaubigt.
Alter Schuldner wird aus dem Vertrag entlassen
Mit Unterzeichnung und Bestätigung durch die Bank scheidet der bisherige Kreditnehmer vollständig aus dem Vertragsverhältnis aus.
Neuer Schuldner ist alleiniger Kreditnehmer
Ab diesem Zeitpunkt trägt die neue Person die vollständige Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits.
Alternative: Umschuldung statt Schuldübertragung
Wenn die Bank die formale Übertragung ablehnt oder der Prozess zu aufwendig erscheint, gibt es eine in der Praxis häufig gewählte Alternative: Die neue Person nimmt einen eigenen Kredit auf und löst damit den alten Kredit vollständig ab.
Der alte Kreditvertrag wird durch die Ablösung vollständig beendet. Der ursprüngliche Schuldner ist aus der Haftung entlassen. Dieses Vorgehen ist oft einfacher und schneller als eine formale Schuldübernahme – weil keine Änderung eines bestehenden Vertrags nötig ist, sondern ein komplett neuer Vertrag entsteht.
Umschuldung als sauberste Lösung
Neuer Kredit, neuer Vertrag, keine Verbindung zur Vergangenheit. Die neue Person schließt einen Kredit auf eigenen Namen ab, tilgt damit den alten Kredit vollständig und ist ab sofort alleiniger Schuldner – ohne dass die Bank dem Schuldnerwechsel zustimmen muss.