Kreditvertrag kündigen: Die zwei Wege
Je nach Kreditart stehen Ihnen unterschiedliche rechtliche Wege offen. Das Gesetz unterscheidet im Wesentlichen zwischen der vorzeitigen Tilgung eines Ratenkredits und der außerordentlichen Kündigung eines Immobiliendarlehens. Beide Wege sind gesetzlich abgesichert – mit unterschiedlichen Kosten und Fristen.
Weg A
Ordentliche Kündigung – Ratenkredit
- § § 500 Abs. 2 BGB: Recht zur jederzeitigen vorzeitigen Rückzahlung
- i Nicht "kündigen" im klassischen Sinn, sondern "vorzeitige Tilgung"
- → Ablauf: Ablösesumme anfordern → schriftlich ankündigen → Betrag überweisen
- € Kosten: VFE max. 1 % der Restschuld (§ 502 BGB)
Weg B
Außerordentliche Kündigung – Immobilienkredit
- § § 489 BGB Abs. 1 Nr. 2: Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (6 Monate Kündigungsfrist)
- ✓ Ohne VFE – komplett kostenfrei
- i Auch bei Festzinsdarlehen: gilt ab dem Tag, an dem die Zinsbindung vollständig 10 Jahre gedauert hat
- ✓ Gilt auch für ältere Verträge
Kostenlose Kündigungsvorlage – Ratenkredit
Nutzen Sie dieses Muster als Grundlage für Ihr Kündigungsschreiben. Passen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern an Ihre persönliche Situation an. Versenden Sie das fertige Schreiben stets per Einschreiben mit Rückschein.
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ, Ort] [Datum] [Bank Name] [Bank Adresse] Betreff: Vorzeitige Rückzahlung / Kündigung Kreditvertrag Nr. [XXXXXXX] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den oben genannten Kreditvertrag mit Wirkung zum [Datum] und erkläre meine Absicht zur vollständigen vorzeitigen Rückzahlung der Restschuld gemäß § 500 Abs. 2 BGB. Ich bitte Sie, mir die verbindliche Ablösesumme zum Stichtag [Datum] schriftlich mitzuteilen. Die Ablösesumme soll folgende Positionen ausweisen: – Verbleibende Restschuld – Anteilige Zinsen bis zum Ablösedatum – Vorfälligkeitsentschädigung (sofern anfallend, maximal 1 % gemäß § 502 BGB) Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift] [Name]
Schritt für Schritt: Kreditvertrag kündigen
Kreditvertrag heraussuchen
Vertragsnummer, Restschuld und aktuellen Zinssatz notieren. Diese Angaben benötigen Sie für das Kündigungsschreiben und die Ablöseanfrage.
Kreditart bestimmen
Handelt es sich um einen Ratenkredit (§ 500/502 BGB) oder ein Immobiliendarlehen (§ 489 BGB)? Das bestimmt Ihre Rechte und die anfallenden Kosten.
Ablösesumme anfordern
Bei der Bank schriftlich anfragen. Sie ist verpflichtet, Ihnen die Ablösesumme inklusive VFE-Berechnung mitzuteilen.
VFE prüfen
Maximal 1 % der Restschuld – verhandeln Sie gegebenenfalls nach. Bei unter 12 Monaten Restlaufzeit gilt ein Deckel von 0,5 %.
Kündigung einreichen
Per Einschreiben mit Rückschein an die Bank senden. Nutzen Sie die obige Vorlage als Grundlage.
Ablösebetrag überweisen
Exakt wie in der Ablösebescheinigung angegeben – auf den Cent genau, zum angegebenen Stichtag.
Bestätigung anfordern
Schriftliche Kündigungsbestätigung und SCHUFA-Freigabe verlangen. Bewahren Sie alle Dokumente sorgfältig auf.
Tipp: Kündigung per Einschreiben
- Immer per Einschreiben mit Rückschein senden – so haben Sie einen Nachweis des Eingangs.
- Kopie des Schreibens und Postbeleg mindestens 3 Jahre aufbewahren.
- Fristen beachten: Bei Immobilienkrediten gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten (§ 489 BGB).