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Ratgeber Erbrecht & Kredit 2026

Kredit bei Todesfall –
Was passiert mit dem Darlehen?

Der Tod eines Kreditnehmers wirft schwierige Fragen auf: Müssen Angehörige für Schulden haften? Was passiert mit der Baufinanzierung? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich zu schützen? Alle wichtigen Antworten hier.

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Kredit bei Todesfall – Was passiert mit dem Darlehen nach dem Tod des Kreditnehmers

Schulden gehen auf Erben über

Wer eine Erbschaft annimmt, haftet auch für die Schulden – §§ 1967 ff. BGB regeln die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten.

Ausschlagung möglich

Die Erbschaft kann innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden – dann entfällt auch die Haftung für alle Schulden des Verstorbenen.

RSV als Schutz

Eine Restschuldversicherung (RSV) mit Todesfallschutz übernimmt in vielen Fällen die verbleibende Restschuld – wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Was passiert rechtlich mit einem Kredit beim Tod?

Der Tod eines Kreditnehmers löst die Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) aus. Das bedeutet: Die Erben treten automatisch und vollständig in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein – einschließlich aller laufenden Kreditverträge. Der Kredit erlischt nicht durch den Tod, sondern geht nahtlos auf die Erben über.

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden sie eine Erbengemeinschaft, die gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten des Nachlasses haftet. Das heißt: Jeder Erbe kann von der Bank auf den vollen Betrag in Anspruch genommen werden – nicht nur auf seinen Erbanteil. Die Bank ist nicht verpflichtet, zunächst alle Erben gleichmäßig zu belangen.

WICHTIG: Bank muss informiert werden

Die Bank muss vom Todesfall informiert werden. Reichen Sie die Sterbeurkunde und den Erbschein ein. Erst dann kann die Bank die weitere Verfahrensweise mit den rechtmäßigen Erben klären. Bis zur Klärung laufen die Raten weiter – Zahlungsrückstände können die Situation verschlechtern.

Optionen der Erben nach dem Todesfall

A

Kredit weiter bedienen

Wenn die Erbschaft angenommen wird, müssen die Raten weitergezahlt werden. Als neuer Kreditnehmer haben Erben das Recht, den Kredit zu besseren Konditionen umzuschulden – sprechen Sie die Bank auf Ihre Situation als Erbe an. Bei einer Baufinanzierung kann der Kredit oft zu den bestehenden Konditionen fortgeführt werden.

Empfohlen wenn Nachlass > Schulden
B

Erbschaft ausschlagen

Die Erbschaft kann innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Anfalls (§ 1944 BGB) beim Nachlassgericht ausgeschlagen werden. Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, schützt die Ausschlagung vollständig vor persönlicher Haftung. Der nächste in der gesetzlichen Erbfolge wird dann Erbe, oder der Nachlass wird durch Nachlassverwaltung abgewickelt.

Empfohlen wenn Schulden > Nachlass
C

Nachlassinsolvenz beantragen

Wenn der Nachlass überschuldet ist und die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen ist, können Erben beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Nachlass – persönliches Vermögen der Erben ist geschützt.

Letzte Option wenn Ausschlagung nicht mehr möglich

Sonderfall: Gemeinsam aufgenommener Kredit

Wenn der Kredit gemeinsam mit einer anderen Person aufgenommen wurde – zum Beispiel mit dem Ehepartner oder einem anderen Mitschuldner – haftet der überlebende Kreditnehmer weiter vollständig für den gesamten Kredit. Die gesamtschuldnerische Haftung (§ 421 BGB) gilt auch nach dem Tod eines Gesamtschuldners: Die Bank kann den überlebenden Kreditnehmer weiterhin auf den vollen ausstehenden Betrag in Anspruch nehmen.

In diesem Fall ist eine Umschuldung auf nur einen Namen oft der nächste sinnvolle Schritt – um die Konditionen zu prüfen und den Kredit gegebenenfalls neu zu strukturieren. Als alleiniger Kreditnehmer nach dem Tod des Mitschuldners haben Sie alle Rechte, den Kredit neu zu verhandeln oder abzulösen.

Restschuldversicherung bei Todesfall

Viele Kredite – insbesondere Ratenkredite und Baufinanzierungen – sind mit einer Restschuldversicherung (RSV) mit Todesfallschutz verknüpft. Im Todesfall zahlt die RSV-Versicherung die verbleibende Restschuld – oder einen vertraglich vereinbarten Teil davon – direkt an die Bank. Die Erben werden damit von der Kreditlast befreit.

Allerdings ist Vorsicht geboten: Nicht alle RSV-Policen decken jeden Todesfall ab. Typische Ausschlüsse sind Suizid, bestimmte Vorerkrankungen, die bei Vertragsschluss nicht angegeben wurden, oder Todesfälle, die innerhalb einer Wartezeit nach Vertragsabschluss eintreten. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig.

RSV-Checkliste im Todesfall

  • Kreditunterlagen durchsuchen: Gibt es eine RSV-Police?
  • Versicherungsanbieter identifizieren (oft nicht die Bank selbst)
  • Versicherungsbedingungen auf Todesfallschutz und Ausschlüsse prüfen
  • Schaden bei der Versicherung melden: Sterbeurkunde + Kreditinformationen einreichen
  • Schriftliche Bestätigung der Leistungsübernahme anfordern

Mehr zur Restschuldversicherung – auch zu den Möglichkeiten, eine laufende RSV zu kündigen und Prämien zurückzufordern – finden Sie in unserem Ratgeber Restschuldversicherung kündigen.

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Häufige Fragen: Kredit bei Todesfall

Muss ich als Erbe die Schulden des Verstorbenen bezahlen?

Wenn Sie die Erbschaft annehmen, ja. Mit der Annahme der Erbschaft haften Sie für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen – also auch für laufende Kredite. Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, ist die Ausschlagung der Erbschaft innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB). Wenn Nachlass und Schulden in etwa gleich groß sind, lohnt sich eine Beratung beim Notar oder Rechtsanwalt, bevor Sie die Erbschaft annehmen.

Was passiert, wenn der Kredit höher ist als der Nachlass?

Wenn die Schulden den Wert der Erbschaft übersteigen, sollten Sie überlegen, die Erbschaft auszuschlagen. Nach Ausschlagung haften Sie persönlich für keine Schulden. Alternativ können Sie beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen – dann ist Ihre Haftung auf den Nachlass beschränkt.

Was passiert mit der Immobilie und dem Baukredit beim Tod des Eigentümers?

Die Immobilie und der dazugehörige Kredit gehen als Einheit auf die Erben über. Die Erben können die Baufinanzierung zu den bestehenden Konditionen weiterführen, die Immobilie verkaufen (und den Kredit aus dem Erlös tilgen) oder – wenn Erbschaft ausgeschlagen – alles dem Nachlass überlassen. Die Bank hat in der Regel ein Recht, über die Grundschuld auf die Immobilie zuzugreifen, wenn der Kredit nicht mehr bedient wird.

Zahlt die Restschuldversicherung beim Tod des Kreditnehmers?

In den meisten Fällen ja – wenn der Todesfallschutz eingeschlossen ist. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen: Gibt es Ausschlüsse (z.B. Suizid, bestimmte Vorerkrankungen)? Ist der Todesfallschutz Bestandteil Ihrer RSV oder nur optional? Im Todesfall melden Sie der Versicherung den Schaden mit Sterbeurkunde und Kreditinformationen.

Kann ich als Erbe den Kredit umschulden?

Ja – wenn Sie die Erbschaft angenommen haben und den Kredit weiter bedienen, sind Sie der neue Kreditnehmer. Sie haben damit auch das Recht, den Kredit vorzeitig abzulösen und zu besseren Konditionen umzuschulden. Sprechen Sie die Bank auf Ihre neue Situation als Erbe an – manchmal lassen sich im Zuge des Erbfalls bessere Konditionen aushandeln.

Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

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Tom Trögler hat diese Seite über erbrechtliche Aspekte von Krediten auf Basis der §§ 1922 ff. BGB und § 1944 BGB erstellt. Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Erbrecht. Bei komplexen Erbfällen empfehlen wir rechtliche Beratung. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. April 2026