Was passiert nach dem Ende der Zinsbindung?
Am Ende Ihrer Zinsbindungsfrist (z.B. nach 10 Jahren bei einem 10/15-Darlehen) haben Sie drei Optionen:
- Prolongation (Automatische Verlängerung): Die Bank bietet Ihnen neue Konditionen für die nächste Bindungsfrist an. Die Restschuld bleibt, wird über die neuen Konditionen neu berechnet.
- Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank: Sie nehmen einen neuen Kredit bei Bank B auf, die alte Bank wird ablöst.
- Komplette Ablösung (Thema dieser Seite): Sie zahlen die Restschuld komplett zurück – entweder mit Eigenkapital oder durch Verkauf der Immobilie.
Lesen Sie: Anschlussfinanzierung erklärt für mehr Details zu Option 2.
Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht: § 489 BGB
Das deutsche Kreditrecht gibt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Kreditlaufzeit. Das bedeutet: Nach 10 Jahren können Sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung!
Beispiel aus der Praxis:
Sie haben einen Kredit am 01.03.2014 aufgenommen mit 10 Jahren Bindung (endet also 01.03.2024). Nach 10 Jahren (am 01.03.2024) können Sie mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen – frühestens zum 30.06.2024. Danach ist der Kredit kostenlos ablösbar.
Schritt-für-Schritt: Ablösung zum Zinsbindungsende
- Ablaufdatum aus Kreditvertrag heraussuchen: Suchen Sie in Ihrem Kreditvertrag nach "Zinsbindung" oder "Darlehenslaufzeit". Notieren Sie das exakte Enddatum.
- Kündigungsfrist berechnen: Lesen Sie die Kündigungsfrist im Vertrag (typisch 1–3 Monate). Planen Sie, 6–12 Monate vor Ablauf zu kündigen – das gibt Zeit zum Planen.
- Bank kontaktieren und Ablösebescheinigung anfordern: Schreiben Sie Ihrer Bank mit Ihrer Kreditnummer und dem gewünschten Ablösedatum. Fragen Sie nach der Ablösebescheinigung – diese zeigt die genaue Restschuld inklusive Zinsberechnung bis zum Ablösetermin.
- Finanzierung klären: Wie zahlen Sie die
Restschuld?
- Option A: Eigenkapital (Ersparnisse)
- Option B: Anschlussfinanzierung bei neuer Bank
- Option C: Verkauf der Immobilie
- Ablösung durchführen: Überweisen Sie die Ablösesumme zum vereinbarten Termin. Fordern Sie eine Tilgungsbestätigung an.
- Grundschuld löschen oder abtreten: Nach Ablösung müssen Sie die Grundschuld im Grundbuch löschen lassen (kostet ca. 50–200 € notarielle Gebühren). Bei Anschlussfinanzierung wird die Grundschuld an die neue Bank abgetreten.
Wann ist eine komplette Ablösung nach Zinsbindungsende besonders lukrativ?
Eine Ablösung rechnet sich besonders, wenn:
- Sie finanzielle Mittel haben: Ein Erbe, Bonus, Verkauf eines anderen Assets – mit Eigenkapital können Sie die Immobilie schuldenfrei machen.
- Sie die Immobilie nicht mehr finanzieren möchten: Vielleicht wollen Sie im Alter schuldenfrei sein.
- Die Marktkonditionen ungünstig sind: Wenn die neuen Zinsen deutlich höher sind als erwartet, Ablösung durch Kapitalverkauf attraktiver.
In vielen Fällen ist eine Anschlussfinanzierung sinnvoller – Sie behalten die Immobilie, zahlen aber neue Konditionen (oft günstiger als Prolongation bei der alten Bank).
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Sonderfall: Vorzeitige Ablösung VOR Bindungsende
Wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindung kündigen möchten (z.B. Hausverkauf, Refinanzierung), fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese ist im Allgemeinen teuer. Lesen Sie: Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
Tom Trögler: 'Das Zinsbindungsende ist das optimale Fenster zur Ablösung. Viele Kreditnehmer wissen das nicht – die Banken setzen darauf, dass Sie automatisch verlängern. Wenn Sie 6–12 Monate vorher planen, haben Sie Zeit für die beste Entscheidung.' Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 6. März 2026