BDK Bank – Bank des Kraftfahrzeuggewerbes: Kurzprofil
Die BDK Bank – Bank des Kraftfahrzeuggewerbes AG ist eine auf Fahrzeug- und Konsumentenfinanzierung spezialisierte Bank mit Sitz in Berlin. Im Unterschied zu Direktbanken erreichen Verbraucher die BDK Bank in erster Linie über Kfz-Händler, die Finanzierungsangebote der BDK Bank im Verkaufsgespräch vermitteln. Neben klassischen Kfz-Finanzierungen bietet die BDK Bank auch Ratenkredite für private Anschaffungen an.
Da die BDK Bank kein eigenes Filialnetz für den Endkundenkontakt unterhält, erfolgt die Kommunikation zur Kreditablösung schriftlich per Post. Ein telefonischer oder persönlicher Kontakt zur Ablösung ist in der Regel nicht vorgesehen. Bei Kfz-Finanzierungen hält die BDK Bank den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Sicherungsübereignung – bis zur vollständigen Tilgung bleibt das Fahrzeug treuhänderisch auf die Bank übertragen.
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Schritt für Schritt: BDK Bank Kredit vorzeitig ablösen
- Ablöseschreiben per Post verfassen: Richten Sie ein schriftliches Ablöseschreiben an die BDK Bank. Geben Sie darin Ihre Kreditvertragsnummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und den gewünschten Ablösetermin an. Bei Kfz-Finanzierungen fordern Sie ausdrücklich die Rücksendung des Fahrzeugbriefs nach vollständiger Tilgung an. Nutzen Sie unsere kostenlose Ablöseschreiben-Vorlage.
- Ablösebescheinigung abwarten: Die BDK Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Ablösebescheinigung auszustellen. Diese enthält die exakte Ablösesumme zum gewünschten Datum – aufgeschlüsselt nach Restschuld, anteiligen Zinsen und der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Ausstellung ist für Sie kostenlos.
- Ablösebetrag überweisen: Überweisen Sie den in der Bescheinigung genannten Betrag auf das angegebene Konto der BDK Bank. Verwenden Sie Ihre Kreditvertragsnummer als Verwendungszweck und halten Sie den Überweisungsbeleg sorgfältig fest.
- Tilgungsbestätigung und Kfz-Brief einfordern: Fordern Sie nach erfolgter Zahlung schriftlich eine Bestätigung der vollständigen Tilgung an. Bei Kfz-Finanzierungen stellt die BDK Bank den Fahrzeugbrief nach Eingang des Ablösebetrags zurück.
Kosten: Was darf die BDK Bank verlangen?
Bei Verbraucherdarlehen gilt gemäß § 502 BGB ein gesetzlicher Höchstsatz für die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE): Die BDK Bank darf maximal 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Restschuld verlangen, sofern die Restlaufzeit mehr als 12 Monate beträgt. Liegt die Restlaufzeit bei höchstens 12 Monaten, reduziert sich der Höchstsatz auf 0,5 %. Höhere Beträge sind gesetzlich nicht zulässig – auch nicht durch abweichende Vertragsklauseln.
Individuelle Prüfung statt Musterrechnung
Fordern Sie die schriftliche Ablösesumme an und vergleichen Sie neue Angebote auf Basis Ihrer tatsächlichen Restschuld, Nebenkosten und monatlichen Belastung.
Besonderheit Kfz-Finanzierung: Fahrzeugbrief und Sicherungsübereignung
Bei einem Autokredit der BDK Bank wird der Kfz-Brief als Sicherungsübereignung einbehalten. Das bedeutet: Rechtlich ist das Fahrzeug während der Kreditlaufzeit der Bank treuhänderisch übertragen. Erst nach vollständiger Ablösung des Kredits geht das Eigentum rechtlich auf Sie über, und die BDK Bank sendet den Fahrzeugbrief zurück. Fordern Sie die Rückgabe des Briefs immer ausdrücklich und schriftlich an – am besten bereits im Ablöseschreiben.
Wann lohnt sich eine Umschuldung des BDK-Kredits?
Eine Umschuldung lohnt sich, wenn Ihr bestehender BDK-Kredit nicht mehr zu Ihrer aktuellen Belastung passt. Vergleichen Sie Angebote mit unserem Rechner und prüfen Sie, ob nach allen Kosten ein klarer wirtschaftlicher Vorteil bleibt. Dann ist die Umschuldung wirtschaftlich sinnvoll. Die VFE nach § 502 BGB ist dabei gering – bei 8.000 € Restschuld maximal 80 €.
Rechtliche Grundlagen: § 500 BGB – Vorzeitige Rückzahlung · § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung (max. 1%) · BaFin Bankenregister
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Tom Trögler hat die Ablösebedingungen der BDK Bank für Kfz-Finanzierungen und Konsumkredite analysiert. Alle Angaben basieren auf § 502 BGB für Verbraucherdarlehen. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 12. März 2026