Warum der Autokredit ein Sonderfall ist
Im Gegensatz zu einem normalen Ratenkredit ist beim Autokredit fast immer das Fahrzeug selbst als Sicherheit hinterlegt. Die Bank hält den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ein, bis das Darlehen vollständig getilgt ist. Das hat praktische Konsequenzen:
- Sie können das Fahrzeug während der Kreditlaufzeit nicht verkaufen, solange der Kfz-Brief bei der Bank liegt.
- Das Auto kann nicht als Sicherheit für einen weiteren Kredit genutzt werden.
- Bei manchen Verträgen übernimmt die Bank das rechtliche Eigentum am Fahrzeug vorübergehend (Sicherungsübereigung) – dieses wird erst nach vollständiger Tilgung freigegeben.
Erst wenn Sie den Autokredit vollständig zurückgezahlt haben, erhalten Sie den Kfz-Brief zurück und sind uneingeschränkt Eigentümer Ihres Fahrzeugs.
Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zurückfordern
Nach vollständiger Rückzahlung ist die Bank verpflichtet, Ihnen den Kfz-Brief unverzüglich zurückzugeben. Das passiert leider nicht immer automatisch – fordern Sie es daher ausdrücklich schriftlich in Ihrem Ablöseschreiben an.
Falls eine Sicherungsübereigung vereinbart war, beantragen Sie im selben Schreiben ausserdem die Freigabeerklarung der Sicherungsübereigung. Reagiert die Bank nicht innerhalb von zwei Wochen, schicken Sie eine schriftliche Erinnerung – Sie haben ein klares gesetzliches Recht auf beide Dokumente.
Wichtig: Kfz-Brief explizit anfordern
Vergessen Sie nicht, in Ihrem Ablöseschreiben ausdrücklich die Rückgabe des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) und ggf. die Freigabe der Sicherungsübereigung zu verlangen. Die Bank ist verpflichtet, beides nach vollständiger Tilgung herauszugeben.
Vorfälligkeitsentschädigung beim Autokredit
Für Autokredite gelten dieselben gesetzlichen Grenzen wie für alle Verbraucherdarlehen: Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist nach § 502 BGB auf maximal 1 % der Restschuld begrenzt. Beträgt die verbleibende Laufzeit weniger als 12 Monate, sind es höchstens 0,5 %.
Ein wichtiger Hinweis: Der aktuelle Marktwert Ihres Fahrzeugs ist für die VFE-Berechnung völlig irrelevant. Die VFE richtet sich ausschliesslich nach der verbleibenden Restschuld.
Beispiel: Restschuld 10.000 Euro → maximale VFE 100 Euro.
Sonderfall: Ballonfinanzierung vorzeitig ablösen
Die Ballonfinanzierung (auch: 3-Wege-Finanzierung) ist eine häufige Finanzierungsform bei Neuwagen: Niedrige monatliche Raten, dafür eine grße Schlussrate (der „Ballon“) am Ende der Laufzeit.
Bei vorzeitiger Ablösung gibt es zwei Szenarien:
- Ablösung vor dem Schlusstermin: Die Bank berechnet den Barwert aller verbleibenden Zahlungen einschliesslich der Schlussrate. Diese Berechnung kann komplex sein – fordern Sie immer eine offizielle Ablösebescheinigung mit dem genauen Betrag an.
- Zahlung der Schlussrate zum Fälligkeitsdatum: Die planmässige Schlussrate ist in diesem Fall bereits die Ablösesumme – es fällt keine zusätzliche VFE an.
Eine dritte Option: Statt die Schlussrate aus eigenen Mitteln zu begleichen, können Sie den Ballonbetrag auch umschulden – also in einen neuen Ratenkredit zu günstigeren Konditionen umwandeln.
Bank-spezifische Leitfäden
Jede Autobank hat eigene Prozesse für die vorzeitige Ablösung. Hier finden Sie unsere detaillierten Schritt-für-Schritt-Leitfäden für die wichtigsten Anbieter:
VW Bank Autokredit ablösen
VW, Audi, Skoda & Seat Finanzierungen
Audi Bank Kredit ablösen
Audi-Finanzierungen Schritt für Schritt
Mercedes-Benz Bank ablösen
Mercedes-Finanzierungen vorzeitig beenden
Santander Autokredit ablösen
Kfz-Brief-Rückgabe bei Santander
Bank11 Kredit ablösen
Bank11-Autofinanzierungen ablösen
Autokredit umschulden
günstigere Konditionen durch Umschuldung
Schritt für Schritt: Autokredit ablösen
- Ablöseschreiben schicken: Mit Vertragsnummer, gewünschtem Ablösetermin – und ausdrücklicher Anforderung der Rückgabe des Kfz-Briefs sowie der Freigabe der Sicherungsübereigung (falls vereinbart). Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage.
- Ablösebescheinigung abwarten: Die Bank teilt Ihnen die genaue Ablösesumme (Restschuld + ggf. VFE) für den gewünschten Termin mit.
- Betrag exakt überweisen: Überweisen Sie den in der Ablösebescheinigung genannten Betrag – nicht mehr und nicht weniger – auf das angegebene Konto mit dem angegebenen Verwendungszweck.
- Tilgungsbestätigung und Kfz-Brief erhalten: Nach Eingang der Zahlung muss die Bank Ihnen die schriftliche Tilgungsbestätigung und den Fahrzeugbrief zusenden.
- Kfz-Brief prüfen: Vergewissern Sie sich, dass der Kfz-Brief auf Ihren Namen lautet und keine Einträge mehr auf die Bank hinweisen. Bei Unklarheiten: Rückfrage bei der Zulassungsstelle.
Quellen: ADAC: Autokredit Ratgeber · § 500 BGB – Vorzeitige Rückzahlung · ADAC: Fahrzeugbrief erklärt
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Tom Trögler hat die rechtlichen Besonderheiten bei der vorzeitigen Ablösung von Autokrediten analysiert, insbesondere die Rückgabe des Fahrzeugbriefs und die Freigabe von Sicherheiten. Alle VFE-Angaben basieren auf § 502 BGB. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 12. März 2026