Qlick: Kurzprofil des digitalen Kreditanbieters
Qlick ist eine deutsche Online-Kreditplattform und agiert als digitaler Anbieter für Verbraucherdarlehen. Alle Prozesse laufen vollständig digital ab – von der Antragstellung bis zur Kreditverwaltung. Einen Filialbesuch gibt es nicht. Für Kunden, die einen Qlick-Kredit vorzeitig ablösen möchten, bedeutet das: Die Ablöseanfrage läuft ebenfalls digital oder per E-Mail über den Kundenservice.
Reguliert durch: BaFin Institutssuche
Schritt für Schritt: So lösen Sie Ihren Qlick Kredit ab
- Qlick Kundenservice kontaktieren: Wenden Sie sich online oder per E-Mail an den Qlick Kundenservice. Geben Sie Ihre Kreditvertragsnummer und den gewünschten Ablösetermin an. Nutzen Sie unsere kostenlose Ablöseschreiben-Vorlage als Grundlage. Qlick ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die genaue Ablösesumme mitzuteilen.
- Ablösebescheinigung erhalten: Qlick schickt Ihnen schriftlich die genaue Ablösesumme zum gewünschten Datum. Diese enthält die Restschuld, anteilige Zinsen und ggf. die Vorfälligkeitsentschädigung.
- Betrag überweisen: Überweisen Sie die exakte Ablösesumme auf das in der Bescheinigung angegebene Konto. Verwenden Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Kreditvertragsnummer.
- Tilgungsbestätigung anfordern: Fordern Sie schriftlich eine Bestätigung an, dass der Kredit vollständig getilgt und der Vertrag beendet ist.
Kosten: Was verlangt Qlick für die vorzeitige Ablösung?
Qlick bietet Verbraucherdarlehen an, für die die gesetzliche Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung gilt. Gemäß § 502 BGB darf der Anbieter maximal 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe verlangen. Liegt die Restlaufzeit bei 12 Monaten oder weniger, sinkt der Höchstsatz auf 0,5 %. Höhere Beträge wären rechtswidrig.
Rechenbeispiel Qlick
Qlick-Kontakt für die Kreditablösung
Da Qlick ein rein digitaler Anbieter ist, läuft die gesamte Kommunikation online oder per E-Mail ab. Ein Filialbesuch ist nicht möglich und auch nicht erforderlich. Stellen Sie Ihre Ablöseanfrage immer schriftlich – per E-Mail oder über das Kundenportal – damit Sie einen Nachweis besitzen. Halten Sie Ihre Kreditvertragsnummer griffbereit.
Rechtliche Grundlagen: § 500 BGB – Vorzeitige Rückzahlung · § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung (max. 1%) · BaFin Bankenregister
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Tom Trögler hat den Ablöseprozess bei digitalen Kreditanbietern analysiert. Alle Kostenangaben basieren auf § 502 BGB und gelten für Verbraucherdarlehen. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 12. März 2026