Das 10-Jahres-Sonderkuendigungsrecht bei KfW-Darlehen
§ 489 BGB gilt fuer alle langfristigen Festzinskredite in Deutschland – und damit auch fuer KfW-Foerderdarlehen fuer Immobilien. Nach 10 Jahren seit der vollstaendigen Auszahlung des Darlehens koennen Sie mit einer Frist von 6 Monaten kuendigen – und das vollkommen kostenlos, ohne Vorfaelligkeitsentschaedigung.
Dieses Recht ist gesetzlich verankert und kann durch keine Vertragsklausel ausgeschlossen werden – auch die KfW kann es nicht verhindern.
Fuer welche KfW-Programme gilt das?
§ 489 BGB greift
- ✓ KfW 261 (Bundesfoerderung effiziente Gebaeude)
- ✓ KfW 124 (Wohngebaeude-Kredit)
- ✓ KfW 300 (Wohneigentum fuer Familien)
- ✓ Alle weiteren KfW-Foerderdarlehen fuer Immobilien mit Festzins
Andere Regelung
- i KfW Bildungskredit: Verbraucherdarlehen nach § 500 BGB – jederzeit kuendbar; § 489 bei Laufzeit > 10 Jahre ebenfalls anwendbar.
- → Grundregel: Jedes KfW-Foerderdarlehen fuer Immobilien mit Festzins unterliegt nach 10 Jahren § 489 BGB.
Wann beginnt die 10-Jahres-Frist genau?
Die Frist beginnt nicht ab dem Vertragsabschluss, sondern ab dem Datum der vollstaendigen Auszahlung (vollstaendige Auszahlung) – also dem Tag, an dem der gesamte Darlehensbetrag auf Ihrem Konto eingegangen ist.
Wurde das Darlehen in Tranchen ausgezahlt, gilt das Datum der letzten Tranche.
Beispiel: Vertrag unterzeichnet im Maerz 2013, letzte Auszahlung im Februar 2014 → § 489 aktiv seit Februar 2024. Viele KfW-Darlehensnehmer aus den Jahren 2013 bis 2016 koennen dieses Recht jetzt nutzen.
Rechenbeispiel: Ihre § 489-Frist ermitteln
Senden Sie Ihr Kuendigungsschreiben an die Hausbank spaetestens an dem Tag, der genau 6 Monate vor dem gewuenschten Vertragsende liegt.
Wichtig: Ueber die Hausbank, nicht direkt bei KfW
KfW-Foerderdarlehen werden nicht direkt von der KfW ausgezahlt, sondern ueber eine Hausbank (Durchleitungsbank) abgewickelt. Das ist die Bank, bei der Sie Ihren KfW-Kreditantrag gestellt haben.
Sie kontaktieren daher nicht die KfW direkt, sondern schicken Ihr Kuendigungsschreiben an Ihre Hausbank. Diese koordiniert die §489-Kuendigung dann intern mit der KfW.
Achtung: Foerderkonditionen bei Abloesung
Bei Foerderdarlehen der KfW (z.B. Tilgungszuschuesse, verguenstigte Zinsen) sollten Sie mit Ihrer Hausbank besprechen, ob durch die Abloesung Foerdervorteile entfallen koennen. Meist ist die Abloesung nach 10 Jahren trotzdem vorteilhaft.
Schritt fuer Schritt: § 489 BGB bei KfW nutzen
- KfW-Vertrag und Auszahlungsbestaetigung suchen: Notieren Sie das Datum der letzten (vollstaendigen) Auszahlung.
- §489-Datum berechnen: Auszahlungsdatum plus 10 Jahre ergibt den fruehestmoeglichen §489-Kuendigungszeitpunkt.
- Kuendigungsschreiben an die Hausbank schicken: Nicht an die KfW direkt – an Ihre Hausbank (Durchleitungsbank). Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage.
- 6 Monate Kuendigungsfrist einhalten: Das Darlehen endet 6 Monate nach Eingang Ihres Kuendigungsschreibens bei der Hausbank.
- Ablösebescheinigung erhalten: Die Hausbank teilt Ihnen den genauen Ablösebetrag mit.
- Ablösebetrag fristgerecht ueberweisen: Exakt den genannten Betrag auf das angegebene Konto mit dem angegebenen Verwendungszweck.
- Loeschungsbewilligung anfordern: Fuer Immobiliendarlehen: Beantragen Sie bei der Hausbank die Loeschungsbewilligung fuer das Grundbuchamt.
Quellen: KfW: Förderprogramme · § 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht
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Tom Trögler hat das Sonderkuendigungsrecht nach § 489 BGB speziell fuer KfW-Foerderdarlehen analysiert. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei komplexen Foerderdarlehensvorgaengen empfehlen wir Ruecksprache mit einem unabhaengigen Finanzberater. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 12. März 2026