Warum verlangen Banken diese Gebühr?
Eine Bank leiht Ihnen Geld und kalkuliert in der Bilanz über die gesamte Laufzeit (z.B. 5 Jahre) fest mit Ihren Zinseinnahmen. Lösen Sie den Vertrag bereits nach 2 Jahren auf, entgeht der Bank dieser garantierte Gewinn. Man spricht hier vom Zinsmargenschaden.
Um diesen entgangenen Gewinn zu kompensieren, darf das Kreditinstitut eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) verlangen. Dies stiftet oft Angst vor horrenden Strafen, welche die Umschuldung unrentabel machen würden. Dieses rechtliche Argument ist glücklicherweise seit über einem Jahrzehnt hinfällig.
Der Gesetzgeber schützt Verbraucher (Seit 2010)
Seit Einführung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (umgesetzt im BGB) sind Sie als Verbraucher massiv geschützt. Banken dürfen Fantasie-Gebühren bei Ratenkrediten faktisch nicht berechnen. Es gelten harte, gesetzliche Obergrenzen (§ 502 BGB).
Das Gesetz: Die 1% Deckelung
- Laufzeit > 12 Monate: Beträgt
die Restlaufzeit Ihres Kredits mehr als ein Jahr,
darf die Bank absolut maximal 1,0 % der Restschuld verlangen.
Beispiel: Bei 20.000 € Restschuld zahlen Sie maximal 200 € Strafe. - Laufzeit < 12 Monate: Läuft Ihr
Darlehen ohnehin bald aus (unter 12 Monate), sinkt
die Grenze auf maximal 0,5 %.
Beispiel: Bei 5.000 € Restschuld zahlen Sie maximal 25 € Strafe.
Ausnahmen: Wann Sie GAR NICHTS zahlen müssen
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen die Strafzahlung entfällt. Prüfen Sie Ihren Altvertrag auf folgende Punkte:
- Kostenlose Gesamttilgung vereinbart: Einige moderne Kredite werben extrem offensiv mit "jederzeit kostenlose Sondertilgungen". Wenn dies vertraglich fixiert ist, kostet die komplette Ablösung 0,00 €.
- Dispokredite: Ein Dispo auf dem Girokonto hat keine feste Laufzeit. Er kann an jedem einzelnen Tag der Woche sofort durch einen Ausgleich "gekündigt" werden. Ersparnis: Sie zahlen niemals Vorfälligkeitsentschädigung bei Dispos!
- Der Widerrufsjoker: Hat die Bank Sie beim Abschluss fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt, gilt die 14-Tages-Frist oft nicht. Der Vertrag platzt rechtlich retrospektiv. Solche Fehler fanden sich massenhaft in Verträgen vor 2016. In diesem hochkomplexen Fall zahlen Sie meist nicht nur keine VFE, sondern bekommen sogar rückwirkend Teile Ihrer alten Zinsen erstattet.
Quellen: § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung · Bundesbank Zinsdaten · EuGH-Urteil C-383/18 (2021)
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Tom Trögler kritisiert die mangelnde Transparenz vieler Banken: 'Alte Hausbanken verschweigen den Kunden oft aktiv die extrem geringe 1%-Deckelung. Man droht am Schalter mit hohen Verlusten. Ich rate Konsumenten immer: Lasst Euch von der 'Vorfälligkeitsentschädigung' nicht einschüchtern. Bei einer Restschuld von 10.000 € sind es im schlimmsten Fall 100 €. Das haben Sie mit einem besseren Nachfolge-Kredit oft in 2 bis 3 Monaten schon wieder erwirtschaftet.' Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 6. März 2026