Ratgeber 2026

Ablösebescheinigung –
Was ist das & wie anfordern?

Die Ablösebescheinigung ist das offizielle Dokument Ihrer Bank mit dem exakten Rückzahlungsbetrag für Ihren Kredit. Erfahren Sie, was sie enthält, wie Sie sie anfordern und was nach dem Erhalt zu tun ist.

Ablösebescheinigung – offizielles Bankdokument zur Kreditablösung

Was ist eine Ablösebescheinigung?

Die Ablösebescheinigung (auch: Ablösebestätigung, Ablösungsauskunft oder Tilgungsauskunft) ist ein offizielles Dokument Ihrer Bank, das den genauen Betrag ausweist, den Sie zahlen müssen, um Ihren Kredit zu einem bestimmten Stichtag vollständig zurückzuzahlen.

Sie enthält alle relevanten Positionen auf einen Blick:

  1. Restschuld – das noch ausstehende Kapital
  2. Aufgelaufene Zinsen – vom letzten Zahlungseingang bis zum Ablösetermin
  3. Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) – falls applicable, mit Betrag und Berechnung
  4. Gesamtablösesumme – die Summe aller oben genannten Positionen
  5. Zahlungsfrist – bis wann der Betrag eingehen muss, damit er gilt
  6. Bankverbindung – IBAN und BIC für die Überweisung

Die rechtliche Grundlage: Banken sind verpflichtet, Ihnen Informationen zur vorzeitigen Rückzahlung auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus den Transparenzpflichten nach §491a Abs. 3 BGB sowie dem allgemeinen Kreditrecht. Die Auskunft muss kostenlos erteilt werden.

Wie fordern Sie die Ablösebescheinigung an?

Den Weg zur Ablösebescheinigung geht immer über ein schriftliches Ablöseschreiben, das Sie an Ihre Bank senden. In diesem Schreiben geben Sie Ihren gewünschten Ablösetermin (Stichtag) an – die Bank berechnet daraufhin alle Beträge exakt für diesen Tag und schickt Ihnen die Ablösebescheinigung zurück.

  • Immer schriftlich anfordern – per Brief oder E-Mail mit Empfangsbestätigung, damit Sie einen Nachweis haben
  • Antwortfrist: Die Bank reagiert typischerweise innerhalb von 7–14 Werktagen
  • Tipp: Fordern Sie die Ablösebescheinigung 3–4 Wochen vor Ihrem gewünschten Ablösetermin an – so haben Sie ausreichend Puffer

Was enthält eine Ablösebescheinigung — Checkliste

Prüfen Sie nach Erhalt, ob alle folgenden Angaben enthalten und plausibel sind:

Checkliste: Ablösebescheinigung prüfen

  • Ihr Name und Vertragsnummer
  • Genaues Ablösedatum (Stichtag)
  • Restschuld (ausstehende Kreditsumme)
  • Aufgelaufene Zinsen bis zum Stichtag
  • Vorfälligkeitsentschädigung (Betrag und Berechnung)
  • Gesamtablösesumme (Restschuld + Zinsen + VFE)
  • Zahlungsfrist (Gültigkeitsdauer der Bescheinigung)
  • Bankverbindung für die Überweisung (IBAN/BIC)

Wie lange ist die Ablösebescheinigung gültig?

In der Regel ist eine Ablösebescheinigung 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig – die Bank gibt die genaue Frist im Dokument an. Nach Ablauf dieser Frist sind die ausgewiesenen Beträge nicht mehr korrekt, da täglich neue Zinsen auflaufen.

Wichtig: Die Überweisung muss bis zum angegebenen Stichtag auf dem Konto der Bank eingegangen sein – nicht nur abgesendet. Verpassen Sie die Frist, benötigen Sie eine neue Ablösebescheinigung mit aktualisierten Beträgen.

Was tun nach Erhalt der Ablösebescheinigung?

  1. Beträge prüfen: Vergleichen Sie die Restschuld mit Ihrem letzten Kontoauszug und überprüfen Sie insbesondere die VFE. Gemäß §502 BGB darf sie bei Verbraucherkrediten maximal 1% der vorzeitig zurückgezahlten Summe betragen (0,5% bei Restlaufzeit unter 12 Monaten).
  2. Fristgerecht überweisen: Überweisen Sie den exakten Betrag bis zum genannten Termin auf das angegebene Konto – nicht einen Tag später.
  3. Verwendungszweck angeben: Tragen Sie Ihre Kreditvertragsnummer als Verwendungszweck ein, damit die Bank die Zahlung korrekt zuordnen kann.
  4. Tilgungsbestätigung anfordern: Bitten Sie die Bank nach Eingang der Zahlung um eine schriftliche Tilgungsbestätigung (Bestätigung der vollständigen Kreditablösung) – diese sollten Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Rechtliche Grundlage: § 491a BGB – Vorvertragliche Informationspflichten · Verbraucherzentrale: Kreditrecht

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Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Expertengeprüft LinkedIn

Tom Trögler hat die rechtlichen Anforderungen an Ablösebescheinigungen bei deutschen Kreditinstituten analysiert. Die Ausführungen basieren auf §491a BGB sowie den allgemeinen Transparenzpflichten im Kreditrecht. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 12. März 2026

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Häufige Fragen zur Ablösebescheinigung

Was ist der Unterschied zwischen Ablösebescheinigung und Ablöseschreiben?

Das Ablöseschreiben ist IHRE Anfrage an die Bank, in der Sie die Ablösesumme anfordern. Die Ablösebescheinigung ist die ANTWORT der Bank – das offizielle Dokument mit dem verbindlichen Ablösebetrag. Zuerst schicken Sie das Ablöseschreiben, dann erhalten Sie die Ablösebescheinigung.

Wie lange dauert es, bis ich die Ablösebescheinigung erhalte?

In der Regel 7–14 Werktage nach Ihrer Anfrage. Fordern Sie die Ablösebescheinigung mindestens 3 Wochen vor Ihrem gewünschten Ablösetermin an, damit Sie ausreichend Puffer haben.

Was passiert wenn ich nach Ablauf der Gültigkeitsfrist überweise?

Der Ablösebetrag stimmt dann nicht mehr – es sind weitere Zinsen aufgelaufen. Sie müssen eine neue Ablösebescheinigung mit einem aktualisierten Betrag und neuer Frist anfordern.

Kostet die Ablösebescheinigung Geld?

Nein – Banken dürfen für die Auskunft über die vorzeitige Rückzahlungssumme keine Gebühren verlangen. Die Auskunft ist auf Anfrage kostenlos (Transparenzpflicht nach §491a BGB).