Was ist eine Ablösevollmacht?
Die Ablösevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie einen Dritten – in der Regel Ihre neue Bank bei einer Umschuldung – bevollmächtigen (§ 167 BGB), in Ihrem Namen Ihren bestehenden Kredit abzulösen.
Das unterscheidet sie vom Ablöseschreiben: Das Ablöseschreiben ist Ihre eigene Anfrage an Ihre aktuelle Bank. Die Ablösevollmacht autorisiert jemand anderen, in Ihrem Namen zu handeln.
Warum ist das bei der Umschuldung nötig? Die neue Bank muss:
- Die Ablösebescheinigung bei Ihrer alten Bank anfordern
- Den Ablösebetrag direkt an Ihre alte Bank überweisen
Ohne Ihre ausdrückliche Vollmacht darf sie das nicht. Mit der Ablösevollmacht ermächtigen Sie sie rechtlich dazu.
Wann brauchen Sie eine Ablösevollmacht?
Szenario A – Bank-zu-Bank-Ablösung (häufigste Form bei Umschuldung):
- Die neue Bank zahlt die alte Bank direkt aus
- Sie unterschreiben eine Ablösevollmacht, die die neue Bank bevollmächtigt
- Ablösevollmacht erforderlich: Ja
Szenario B – Sie überweisen selbst:
- Sie erhalten das neue Darlehen auf Ihr Konto ausgezahlt
- Sie überweisen den Ablösebetrag selbst an Ihre alte Bank
- Ablösevollmacht erforderlich: Nein – Sie benötigen aber ein eigenes Ablöseschreiben